top of page

MENÜ

AGB

SEG Event Services GmbH

 

Vertragsbedingungen

Alle in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) festgelegten Verpflichtungen des Kunden (Location-Manager, Location-Management-Team, Anmietung der Licht,Video- und Tonanlagen sowie diverse Möbel, Bühnenbau, Deko, Set Design, Installationen und Transport dieser Anlagen, Auf- und Abbau usw.) sind wie beschrieben auszuführen.

Der Kunde bestätigt die vorliegenden Bedingungen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung durch Unterzeichnung bzw. schriftliche / mündliche Bestätigung des schriftlichen Angebotes.

 

Bedingungen für Veranstaltungen, die im Rahmen der AGB durchgeführt werden

1.                  Der Kunde ist entweder selbst bei der Veranstaltung anwesend oder benennt eine Kontaktperson (im Folgenden als „Location-Manager“ bezeichnet), die die Veranstaltung vor Ort betreut. Der Location-Manager ist voll rechenschaftspflichtig und vom Kunden mit Entscheidungsbefugnissen für die Veranstaltung ausgestattet. SEG wird für die Veranstaltung einen Vertreter (im Folgenden als „der SEG-Vertreter“ bezeichnet) benennen, der Ansprechpartner für den Kunden und den Location-Manager ist.

2.                 Der Location-Manager hat dem SEG-Vertreter alle notwendigen Informationen für die von SEG zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere eine (schriftliche oder mündliche) Wegbeschreibung sowie Pläne. Diese Anweisungen und Skizzen sind spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.

3.                 Alle vom SEG-Vertreter vor, während und nach der Veranstaltung erteilten Anweisungen sind vom Kunden oder dem Location-Manager zu akzeptieren. Das Personal des Kunden ist verpflichtet, diese Anweisungen zu befolgen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.

4.                 SEG ist die Möglichkeit zu geben, mindestens 8 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mit dem Aufbau und der Vorbereitung des von SEG zu stellenden Setups zu beginnen. Wurde individuell ein bestimmter Zeitpunkt für den Aufbau vereinbart, ist dieser mit einer Nachfrist von maximal 1 Stunde einzuhalten. Der Kunde ist für die zum Zeitpunkt des Aufbaus bereitgestellten, erforderlichen Stromanschlüsse verantwortlich. SEG ist die Möglichkeit einzuräumen, den vollständigen Abbau bis spätestens 5 Stunden nach Veranstaltungsende durchzuführen. Ein früherer Zeitpunkt des vollständigen Abbaus kann individuell vereinbart werden, ist jedoch vorab mit dem SEG-Vertreter abzustimmen.

5.                 Ein zugänglicher Parkplatz für den Materialtransporter muss innerhalb von 100 Metern vom Mittelpunkt des Veranstaltungsortes zur Verfügung stehen. Der Mittelpunkt des Veranstaltungsortes ist spätestens 12 Tage vor der Veranstaltung zu vereinbaren.

6.                 Für das Be- und Entladen von Material hat der Kunde Parkplätze für die entsprechenden Fahrzeuge in einer Entfernung von maximal 30 Metern vom Mittelpunkt des Veranstaltungsortes sicherzustellen.

7.                 Für den Transport von Material ohne Aufzug ist maximal ein (1) Stockwerk oder ein (1) Kellergeschoss zulässig. Andernfalls fällt ein Zuschlag von 10 % auf den Materialpreis pro zusätzliches Stockwerk an. Alternativ kann vorab mit dem SEG-Vertreter eine andere Lösung verhandelt werden.

8.                 Sämtliches von SEG für die Veranstaltung zur Verfügung gestelltes Material ist vom Kunden gegen nachteilige Witterungseinflüsse zu sichern. Der Kunde ist zudem verpflichtet, SEG zu benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einem notwendigen längeren Aufenthalt eines oder mehrerer SEG-Mitarbeiter erlangt. Als ungünstige Witterungsbedingungen gelten insbesondere Temperaturen unter 7°C oder über 30°C, Regen, Schnee und Sturm. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Schutz- und Meldepflicht ist SEG berechtigt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn diese zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Veranstaltung führen. In solchen Fällen gehen alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden.

9.                 Der Kunde hat für eine einfache Bedienung[WF1]  zu sorgen und dafür, dass der Bühnen- und Backstagebereich gegen unbefugtes Betreten gesichert ist.

10.               Sicherheitspersonal (Security im Sinne der AGB) setzt sich aus männlichen/weiblichen Personen im Alter von 20 bis 40 Jahren zusammen, die voll zurechnungsfähig sind (d. h. nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Substanzen stehen sowie frei von psychischen Erkrankungen sind, die ihre Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigen könnten) und die den Weisungen von SEG und dem Location-Manager unterliegen. Das Sicherheitspersonal hat für die allgemeine Sicherheit auf der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere für die Sicherheit der auf der Veranstaltung arbeitenden und an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sowie für die Sicherheit des Veranstaltungsmaterials.

11.                Der Kunde hat für jede einzelne Bühne ein (1) Mitglied des Sicherheitspersonals zu stellen; ein zugewiesenes Mitglied des Sicherheitspersonals kann nur für die Sicherheit einer einzelnen Bühne verantwortlich sein. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, kann SEG eine für die Sicherheit zuständige Person stellen, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

12.               Bühnenpersonal (Stage Hand im Sinne der AGB) setzt sich aus männlichen/weiblichen Personen im Alter von 20 bis 40 Jahren zusammen, die voll zurechnungsfähig sind (d. h. nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Substanzen stehen und frei von psychischen Erkrankungen sind, die ihre Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigen könnten) und die den Anweisungen von SEG und dem Location-Manager unterliegen. Das Bühnenpersonal ist für alle Auf- und Abbautätigkeiten auf der Bühne und bei der Veranstaltung in allen Bereichen verantwortlich.

13.               Je nach Größe der Veranstaltung hat der Kunde zusätzlich eine individuell verhandelbare Anzahl von Stage Hands zur Verfügung zu stellen. Diese Stage Hands stehen ausschließlich dem zuständigen SEG-Vertreter zur Verfügung. Anderenfalls kann SEG die benötigten Stage Hands selbst bereitstellen und dem Kunden nachträglich in Rechnung stellen.

 

Zusätzliche Leistungen des Kunden

 

1.    SEG benötigt 12 Tage vor der Veranstaltung Zugangspässe (AAA – All Area Access) für alle SEG-Mitarbeiter. Dazu gehören auch die SEG-Mitarbeiter, die für den Auf- und Abbau, den Betrieb und die Wartung der Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen zuständig sind.

2.    Den SEG-Mitarbeitern sind ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten sind individuell zu vereinbaren.

3.    Dauert die Veranstaltung 8 Stunden oder länger, ist für alle SEG-Mitarbeiter eine kostenlose warme Mahlzeit bereitzustellen. Sollten diese vom Kunden nicht gestellt werden, wird dem Kunden nachträglich eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 27,50 pro Person in Rechnung gestellt. Alternativ kann vorab individuell ein Crew Catering vereinbart werden.

4.    Für die Reinigung des Veranstaltungsortes, insbesondere der Toiletten, ist der Kunde verantwortlich. SEG übernimmt keine Reinigungsleistungen für Veranstaltungsräume.

 

Preise, Fälligkeiten und Zahlung

 

1.    Alle von SEG mündlich oder schriftlich angegebenen Preise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Für Discjockeys (DJs) und Musikbands, die von SEG für die Veranstaltung des Kunden vermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Abgaben, insbesondere die AKM, zu entrichten.

2.    SEG-Mitarbeiter werden pro angefangener Stunde abgerechnet. Der Preis für SEG-Mitarbeiter bzw. die Leihdauer des von SEG bereitgestellten Materials gilt für maximal 10 Stunden ab Beginn der Veranstaltung bzw. des Auf- und Abbaus. Jede weitere Stunde, die vor oder nach der geplanten Zeit anfällt, wird nachträglich zusätzlich in Rechnung gestellt. Anpassungen der AGB sind mit der Geschäftsführung von SEG abzustimmen.

3.    Für den Ausfall einzelner von SEG für die Veranstaltung gemieteter oder bereitgestellter Geräte, die aufgrund äußerer Einflüsse oder aus unvorhersehbaren und nicht vermeidbaren Gründen nicht funktionieren, kann es keine Abzüge vom Rechnungsbetrag geben.

4.    Für Bestandskunden (die nicht zum ersten Mal bei SEG bestellen) sind 40 % des Gesamtpreises bis 12 Tage vor der Veranstaltung fällig, der Restbetrag ist innerhalb von 12 Tagen nach der Veranstaltung zu bezahlen.

5.    Bei Neukunden (Erstbestellung bei SEG) sind 60 % bis 14 Tage vor der Veranstaltung und 40 % innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto von SEG zu überweisen.

6.    Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten 14 % Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart.

 

Widerrufsrecht des Kunden

 

Der Kunde ist berechtigt von der vereinbarten Bestellung aus welchem Grund auch immer zurückzutreten. Es gelten die folgenden Stornobedingungen:

 

1.    Bei einer Stornierung nach schriftlicher Auftragserteilung werden 25 % des Gesamtbetrags berechnet.

2.    Bei einer Stornierung innerhalb von 30 bis 15 Kalendertagen vor Beginn des Aufbaus bzw. der Lieferung werden 50 % des Gesamtbetrags berechnet.

3.    Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Beginn des Aufbaus bzw. der Lieferung werden 100 % des Gesamtbetrags berechnet.

4.    Angefallene Kosten für bereits bestellte Waren werden zusätzlich zu 100 % in Rechnung gestellt (z. B. Drucke, Stoffe, Teppiche).

 

Haftung & Gewährleistung

1.            Der Kunde haftet für alle Schäden, die SEG-Mitarbeitern zugefügt werden, sowie für alle Schäden an den von SEG für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere an den für die Durchführung der Veranstaltung verwendeten Audio- und Beleuchtungssystemen und Zubehörmaterialien. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch sein Personal, durch Veranstaltungsteilnehmer oder andere Personen verursacht werden, sowie für jene Schäden, die durch natürliche Ursachen (z.B. Witterungseinflüsse, Unwetter, etc.) entstehen. Der Kunde hat alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich aller notwendigen Anschaffungs- und Wiederbeschaffungskosten, in voller Höhe zu tragen.

2.           SEG schließt jegliche Haftung für Sach- und Folgeschäden an Personen oder Dritten aus, die dem Kunden zuzurechnen sind und die durch Veranstaltungsmaterial, insbesondere durch hohe Lautstärke oder helles Licht, verursacht wurden. Hinsichtlich des Lautstärkepegels folgt SEG den Anweisungen des Kunden bzw. des Location-Managers. SEG weist ausdrücklich darauf hin, dass die vom Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen zuständigen Behörde festgesetzten Lärmhöchstwerte einzuhalten sind.

3.           Darüber hinaus können keine Schadenersatzansprüche gegen SEG und/oder DI Todor Paytakov geltend gemacht werden, die nicht auf ein Verschulden von SEG-Mitarbeitern zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4.          Der Kunde ist verpflichtet, SEG bzw. DI Todor Paytakov persönlich im Hinblick auf sämtliche Ansprüche Dritter, insbesondere solchen aus Schäden oder angeblichen Urheberrechtsverletzungen, die durch oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, schad- und klaglos zu halten.

Vertragsstrafen

1.            Bei Nichteinhaltung einzelner Bestimmungen der AGB oder anderer für die jeweilige Veranstaltung geltender zusätzlicher Vertragspunkte, die es SEG unmöglich machen, ihre Verpflichtungen während der Veranstaltung zu erfüllen, ist SEG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtpreises zu verlangen.

2.           Für vom Kunden vertraglich beigestellte Stage Hands oder Security ist SEG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 180 EUR,- pro nicht anwesendem oder nicht einsatzfähigem Stage Hand oder Security zu verlangen, wenn ein solcher Stage Hand oder Security nicht anwesend oder in einem nicht einsatzfähigen Zustand (alkoholisiert, etc.) ist, der den Auf- und / oder Abbau erheblich erschwert oder den Einsatz einer zusätzliche Person zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich macht.

Schlussbestimmungen

1.        Der Kunde garantiert SEG bzw. DI Todor Paytakov, dass er über alle Rechte und Genehmigungen verfügt, die notwendig sind, um den Vertrag mit SEG zu schließen und seine Verpflichtungen zu erfüllen.

2.       Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte oder Pflichten aus den AGB oder einer sonstigen Vereinbarung mit SEG entgeltlich oder unentgeltlich ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, soferne DI Todor Paytakov dem ausdrücklich zugestimmt hat. Im Falle der Zustimmung von DI Todor Paytakov haften der Kunde und der Dritte (bzw. die Dritten) gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber SEG.

3.       Der Inhalt der AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SEG ist nicht Gegenstand mündlicher Änderungen. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der Unterschrift des Kunden und von DI Todor Paytakov. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesen Erfordernissen.

4.       Für diese AGB und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

bottom of page